CBAM in der Definitivphase: CO₂-Grenzabgabe und ihre strategischen Auswirkungen auf die Energiebeschaffung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der Europäischen Union in seiner Definitivphase. Was während der Übergangsperiode von 2023 bis 2025 als Berichtspflicht konzipiert war, ist nun zur verbindlichen Zahlungspflicht geworden. Für industrielle und gewerbliche Unternehmen in Österreich und Deutschland, die CBAM-pflichtige Waren importieren oder in ihrer Lieferkette verarbeiten, entsteht damit ein neuer, struktureller Kostenfaktor — direkt gekoppelt an den Preis der EU-Emissionszertifikate (EUAs).
Der EUA-Preis bewegt sich aktuell im Bereich von 74 bis 75 EUR/t. Dieser Wert ist nicht nur für Unternehmen im Emissionshandel relevant — er bestimmt unmittelbar die Höhe der CBAM-Zertifikate, die ab 2027 für die Importe des Jahres 2026 zu entrichten sind. Wer die CBAM-Mechanik heute nicht in seine Beschaffungsstrategie integriert, trägt morgen unkalkulierbare Kostenrisiken.
Wie CBAM konkret funktioniert
Der Carbon Border Adjustment Mechanism setzt ein klar definiertes Prinzip um: Wer Waren aus Drittstaaten importiert, die mit CO₂-Emissionen belastet sind und im EU-Binnenmarkt ohne entsprechende Emissionskosten produziert wurden, zahlt für die eingebetteten Emissionen in Form von CBAM-Zertifikaten. Die Preisbestimmung erfolgt über den quartalsdurchschnittlichen Preis der EU-ETS-Zertifikate — also direkt aus dem Emissionshandel abgeleitet.
Die erste verbindliche CBAM-Erklärung ist bis zum 30. September 2027 einzureichen, und zwar für alle CBAM-pflichtigen Importe des Jahres 2026. Der Erwerb der entsprechenden Zertifikate ist ab dem 1. Februar 2027 möglich. Damit verbleiben Unternehmen bis Ende 2026 Zeit, ihre Importmengen zu erfassen, die eingebetteten Emissionen zu berechnen und die erforderlichen Compliance-Prozesse aufzusetzen. Ausnahmslos.
Betroffene Sektoren und die Wirkung in der Lieferkette
Die CBAM-Pflicht gilt in der Definitivphase für sechs Produktgruppen: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff — sowie bestimmte Vorprodukte wie Schrauben und Bolzen aus Stahl. Im Zuge der Omnibus-Vereinfachung wurden Importeure mit weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr von der Zahlungspflicht befreit. Nach Angaben der Europäischen Kommission sind damit rund 90 Prozent der bisher betroffenen Importeure ausgenommen — bei gleichzeitiger Erfassung von 99 Prozent der relevanten CO₂-Emissionen.
Diese Schwellenwertregelung birgt jedoch eine häufig übersehene Konsequenz: Auch Unternehmen unterhalb der 50-Tonnen-Grenze werden die Preiswirkung zu spüren bekommen. Große Importeure — die weiterhin vollständig CBAM-pflichtig sind — werden die zusätzlichen Zertifikatskosten über ihre Preisgestaltung an Abnehmer weitergeben. Die Lieferkettenwirkung des CBAM erfasst damit weit mehr Unternehmen, als die direkten Pflichten vermuten lassen.
Der direkte Zusammenhang mit dem EUA-Preis
Für Unternehmen, die aktiv im Emissionshandel oder in der Energiebeschaffung tätig sind, ergibt sich eine unmittelbare Verbindung: Der Preis der CBAM-Zertifikate spiegelt den EUA-Preis. Bei einem aktuellen EUA-Niveau von rund 74 bis 75 EUR/t bedeutet das, dass jede Tonne eingebetteter CO₂-Emissionen in importierten CBAM-Waren einer Zusatzbelastung in dieser Größenordnung entspricht.
Der EUA-Markt ist dabei alles andere als stabil. Im ersten Quartal 2026 bewegten sich die Preise im Bereich von 65 bis 75 EUR/t, beeinflusst durch geopolitische Unsicherheiten, die Entwicklung des Erneuerbaren-Anteils im Strommix und die Emissionsbudgets der kommenden Jahre. Die Volatilität des EUA-Preises wird damit zur direkten Planungsvariable für CBAM-pflichtige Unternehmen. Eine frühzeitige und strukturierte Auseinandersetzung mit dem Forward-Preisniveau der EUAs ist daher nicht optional, sondern Bestandteil jeder seriösen Beschaffungsstrategie.
Strategische Konsequenzen für die Energiebeschaffung
CBAM verändert die Logik der Energiebeschaffung in mehrfacher Hinsicht. Erstens wird die CO₂-Komponente in der Gesamtkalkulation von Energiebezugspreisen schwerer. Unternehmen, die bisher den direkten Strom- oder Gasbezug optimiert haben, müssen nun auch die indirekten CO₂-Kosten entlang ihrer Wertschöpfungskette berücksichtigen. Zweitens entsteht ein struktureller Anreiz, die CO₂-Intensität von Vorprodukten aktiv zu reduzieren — sei es durch Lieferantenwahl, Materialsubstitution oder eigene Dekarbonisierungsmaßnahmen.
Drittens: Wer für CBAM-pflichtige Importe Emissionsnachweise von ausländischen Herstellern vorlegen kann, die belegen, dass im Ursprungsland bereits ein CO₂-Preis gezahlt wurde, kann diesen Betrag auf die CBAM-Pflicht anrechnen lassen. Damit wird die Datenqualität der Lieferkette zum Wettbewerbsfaktor — und zur Aufgabe des strategischen Einkaufs.
Hier empfiehlt sich eine integrierte Betrachtung: Energieberatung und Beschaffungsoptimierung sind nicht länger voneinander zu trennen, wenn CBAM-Kosten in die Gesamtkalkulation einfließen. Wer Energiebezugspreise senken will, muss heute auch die CO₂-Kosten seiner Inputs berücksichtigen.
Handlungsempfehlungen für industrielle und gewerbliche Unternehmen
Die verbleibende Zeit bis zur ersten CBAM-Erklärung im September 2027 sollte aktiv genutzt werden. Zunächst empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme der CBAM-relevanten Importströme: Welche Waren in welchem Volumen kommen aus welchen Drittstaaten? Anschließend ist eine Quantifizierung der eingebetteten Emissionen vorzunehmen, idealerweise auf Basis produktspezifischer Nachweise der Lieferanten. Parallel dazu ist zu klären, ob und in welchem Umfang im Ursprungsland bereits CO₂-Preise entrichtet wurden, die anrechenbar sind.
Auf strategischer Ebene empfiehlt sich eine Szenarioanalyse der CBAM-Kostenbelastung bei unterschiedlichen EUA-Preisniveaus. Von 60 bis 100 EUR/t sind im aktuellen Marktumfeld keine unrealistischen Bandbreiten. Langfristig, strukturiert, datenbasiert. Das ist der Maßstab, an dem ein wirksames Energiemanagement heute zu messen ist.
Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur Compliance — sie schaffen die Grundlage für eine belastbare Kostenkalkulation und einen strukturellen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern, die CBAM noch als reine Verwaltungsaufgabe verstehen.
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Quellen
- Deloitte Österreich: CBAM Bepreisungsphase startet mit 2026
- PwC Austria: CBAM-Zertifikate – EU-Kommission veröffentlicht den Preis für Q1 2026
- Europäische Kommission: Carbon Border Adjustment Mechanism
- DEHSt: CBAM-Vereinfachung – 90 Prozent der betroffenen Unternehmen befreit
- Trading Economics: EU Carbon Permits aktuell



