Der Energieausweis
Für Gebäude jeder Art, die zur Vermietung, Verpachtung oder zum Verkauf vorgesehen sind, ist verpflichtend ein Energieausweis vorzulegen. Er gibt Auskunft über den energietechnischen Zustand des Objektes und muss bereits bei einem Inserat angeführt werden.
Angegeben werden müssen Stammdaten wie Gebäudetyp und Standort, Informationen über den Heizwärme- und Energiebedarf sowie das Standortklima, wobei die jeweiligen Werte in Energieeffizienzklassen eingeteilt werden.
Über die gesetzlichen Notwendigkeiten hinaus ist ein Energieausweis natürlich auch für Eigentümer äußerst interessant. So gibt dieser Auskunft über den Primärbedarf Ihres Firmengebäudes oder Privathauses.
Mithilfe des Primärbedarfs können Sie erkennen, wie hoch der gesamte Energiebedarf Ihrer Immobilie ist und in welchen Bereichen Optimierungspotential besteht. Dazu zählt der Bedarf für Strom, Warmwasser und die Beheizung. Auch die Herstellung der Energieträger sowie deren Transport werden dabei berücksichtigt.